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41. Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) 2024/2025

Mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm als Junior-Botschafter in die USA. Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA.

Ab dem 2. Mai 2023 können sich Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) für das Austauschjahr 2024/2025 auf bundestag.de/ppp bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 8. September 2023. 

Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress für junge Deutsche und US-Amerikanerinnen und -Amerikaner. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft.

Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School; die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Alle leben während des Austauschjahres in Gastfamilien, junge Berufstätige gelegentlich auch in Wohnheimen. Sie lernen vor Ort den Alltag, die Kultur und die Politik der USA kennen. Zugleich vermitteln sie als Junior-Botschafterinnen und Junior-Botschafter Deutschlands ihre Erfahrungen, Werte und Lebensweisen.

Gleichzeitig verbringen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den USA ein PPP-Austauschjahr in Deutschland. Die deutschen PPP-Stipendiatinnen und Stipendiaten werden nach einer unabhängigen Vorauswahl von den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen nominiert. Welches Mitglied des Bundestages in einem Wahlkreis parlamentarischer Pate für das Austauschjahr 2024/2025 wird, entscheidet sich im Dezember 2023.

Bewerben können sich bundesweit Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2006 und dem 31. Juli 2009 geboren wurden. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31. Juli 2024) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein.

Das PPP-Stipendium umfasst die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen.

Wichtiger Hinweis: Die Durchführung des 41. PPP steht unter dem Vorbehalt der Pandemie. Es wird nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich ist und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.

Alle Informationen zum PPP und zur Bewerbung unter: www.bundestag.de/ppp

Kontakt für Fragen und Auskünfte: ppp@bundestag.de