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Aussetzung des Familiennachzugs muss verlängert werden

Berlin – Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) fordert, die Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär geschützten Menschen zu verlängern. Nur so kann eine dauerhafte und nachhaltige Reduzierung des Flüchtlingsstroms nach Deutschland erreicht werden. Das geht aus dem einstimmigen Beschluss der Bundesvertreterversammlung vom vergangenen Wochenende hervor.

„Die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen muss sich immer auch an der Leistungsfähigkeit und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft orientieren“, erklärt der neu gewählte Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB. „Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren bei der Unterbringung, Versorgung und Integration eine herausragende Arbeit geleistet. Aber es war ein Kraftakt. Wir dürfen die Behörden und die vielen Freiwilligen nicht nochmals so fordern“, so Haase weiter.

Unbenommen bleibt die bestehende Möglichkeit des Familiennachzugs für Menschen mit anerkanntem Asylstatus. Dabei muss grundsätzlich darauf geachtet werden, dass die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet ist. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist.

Die KPV appelliert an den Bund, auch über 2018 hinaus die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Die Aufwendungen für Asylbewerber, Personen mit Schutzstatus, geduldete Flüchtlinge sowie den Familiennachzug sind zu erstatten. Die Länder sind in der Pflicht, die Bundesmittel ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten.

Den Beschluss der KPV-Bundesvertreterversammlung vom 11. November 2017 können Sie unter http://bit.ly/2mBAgOS abrufen.