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Diesel-Fahrverbote in Städten – Deutscher Bundestag beschließt wichtige Ansätze für Kommunen

Der Deutsche Bundestag verabschiedet mit dem 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz am heutigen Donnerstag zwei wichtige Gesetze zum Umgang mit Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB:

„Die beiden Gesetze sind ein wichtiger Beitrag für die betroffenen Kommunen, die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden müssten. Unser Ziel ist die Vermeidung von Fahrverboten. Wir wollen individuelle Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung greifen, die Zahl der belasteten Städte ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Damit sind wir auf dem richtigen Weg. Der vorliegende Gesetzentwurf zum 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt, dass Verkehrsverbote nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wegen der Überschreitungen des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird, in der Regel unverhältnismäßig und nicht erforderlich sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat eindeutig die Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten normiert. Diese höchstrichterliche Vorgabe wird jetzt auch gesetzlich geregelt.

Der Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll den Kommunen ein effektives Instrument für die Überprüfung der Einhaltung von Fahrverboten mit Augenmaß an die Hand geben. Damit werden die Kommunen in die Lage versetzt, anlassbezogen festzustellen, ob das Fahrzeug in ein von Fahrverboten betroffenes Gebiet hineinfahren durfte. Wichtig ist, dass keine flächendeckende Überwachung stattfindet, sondern der Weg zu einer anlassbezogenen stichprobenartigen Überprüfung mit mobilen Geräten — vergleichbar mit Geschwindigkeitskontrollen — eröffnet wird. Dies entlastet die betroffenen Kommunen bei der Umsetzung.

Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Verkehr fließend zu halten, und stadtentwicklungspolitische Ansätze, um den Zuzugssog in die städtischen Ballungszentren zu reduzieren. Hierzu gehört auch eine Stärkung der ländlichen Räume. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen in den zurückliegenden Monaten Maßnahmen ergriffen, die Luftqualität weiter zu verbessern. So stellt der Bund für das „Sofortprogramm Saubere Luft“ 2,5 Milliarden Euro bereit und unterstützt damit unter anderem Anschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalem Verkehr, die Einrichtung von Ladesäulen, die Nachrüstung von Diesel-Bussen mit besserer Abgasreinigung sowie die Digitalisierung der Verkehrsleitung gegen Staus und Stockungen. Hier sind die Kommunen gefordert, die bereitgestellten Mittel abzurufen und Maßnahmen umzusetzen. Gleiches gilt für die Aktualisierung von Luftreinhalteplänen. All dies muss bei Entscheidungen über Fahrverbote ebenfalls berücksichtigt werden.“