Skip to main content

DigitalPakt Schule: Vorsicht vor goldenen Zügeln

Heute früh wurde im Plenum des Deutschen Bundestages die Grundgesetzänderung des Art. 104c debattiert. Dieser muss unter anderem angepasst werden, damit der „Digitalpakt Schule“ umgesetzt werden kann. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Damit alle Kommunen, als Schulträger, von Investitionen des Bundes profitieren muss es eine Grundgesetzänderung (Art. 104c) geben. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB: „Der DigitalPakt kann die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Wir warnen allerdings vor der weiteren Vermischung von Zuständigkeiten und Verantwortung im föderalen Aufbau unseres Staates. Der DigitalPakt darf nicht zum ‚Goldenen Zügel‘ werden, mit dem Bedarf geweckt wird, aber keine nachhaltige Finanzierung verabredet wird.“

Die KPV sieht im Verbot des Bundesdurchgriffs auf die Kommunen den schärfsten Schutz vor der Übertragung neuer Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung. Die Änderung des Grundgesetzes Art. 104c, mit der alle Kommunen von Investitionen des Bundes profitieren, ist nur der zweit beste Weg, um Bildungsinfrastruktur vor Ort zu fördern. Für die KPV wäre ein Staatsvertrag mit klaren Verpflichtungen der Länder, Mittel des Bundes an die Kommunen eins zu eins weiterzuleiten, der bessere Weg. In jedem Falle muss es ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern geben und sichergestellt werden, dass Bundesmittel nicht einfach Landesprogramme ersetzen, sondern zusätzlich in die Bildungsinfrastruktur investiert wird.