„In diesen Tagen feiern wir das 75-jährige Bestehen unseres Grundgesetzes. Dieses Jubiläum gibt uns Anlass, insbesondere die Bedeutung des Artikels 28 hervorzuheben. Artikel 28 des Grundgesetzes ist kein Almosen, sondern Basis unseres Staatsverständnisses von Selbstbestimmung und Subsidiarität. Er sichert den Gemeinden und Kreisen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Artikel 28 ist nicht nur ein Fundament unserer Demokratie, sondern auch ein zentraler Pfeiler für die Bürgernähe und Effizienz der Verwaltung. Artikel 28 gewährleistet, dass politische Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie die Menschen unmittelbar betreffen und wo ihre Stimmen direkt Gehör finden. Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht es uns, auf lokale Bedürfnisse flexibel und passgenau zu reagieren. Sei es in der Gestaltung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, im Ausbau der Infrastruktur oder im Umweltschutz – die Gemeinden sind der Ort, an dem Demokratie im Alltag erlebbar wird. Angesichts des Erstarkens extremistischer Kräfte und einer zunehmenden Politikverdrossenheit müssen wir alles daransetzen, Artikel 28 als Keimzelle der Demokratie zu stärken. Das beinhaltet: Wir müssen darauf achten, dass das Durchgriffsverbot des Bundes auf die Gemeinden und Gemeindeverbände immer eingehalten wird. Erlassen die Bundesländer neue Gesetze, die die Kommunen betreffen, müssen sie dies begründen und die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.“