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Unsere Maßnahmen in der Asylpolitik - Was haben wir erreicht? Welche Maßnahmen sind geplant?

Die Flüchtlingskrise ist und bleibt eine große Herausforderung für unser Land.

Ich möchte Ihnen deshalb in kurzer Form aufzeigen, was wir dank der CDU-geführten Bundesregierung auf europäischer und auf nationaler Ebene erreicht haben und welche Maßnahmen wir gemeinsam planen. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise erfordert Mut und Entschlossenheit. Dafür steht die CDU.

Woran arbeiten wir?

Für Deutschland:
• Zügige Integration nach dem Grundsatz: „Fördern und Fordern"
• Konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
• Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten gegen Asylmissbrauch
• Intensivierte Grenzkontrollen, bis der Schutz der EU-Außengrenzen gewährt ist

 Für Europa:

• Reform des europäischen Asylsystems: faire Verteilung der Flüchtlinge in Europa, gleichwertige Standarts und gemeinsame Rückführung
• Abkommen mit den Hauptherkunfts- und Transitländern zur Migrationssteuerung
• Gemeinsame Bekämpfung von Fluchtursachen
• Eine europäische Grenz- und Küstenwache sowie ein Ein- und Ausreiseregister

Integrationsgesetz: Fördern und Fordern

• verpflichtende Teilnahme an Integrationskursen mit gestärkter Wertevermittlung
• 100.000 Arbeitsgelegenheiten zur Heranführung an den Arbeitsmarkt
• Integrationsanreize: Niederlassungserlaubnis bei
nachweislich erbrachten Integrationsleistungen
• Wohnsitzzuweisung zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten und Parallelgesellschaften
• 3+2-Regelung für mehr Rechtssicherheit für
Betriebe und geduldete Auszubildende
• Sanktionen und Leistungskürzungen bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten

EU-Türkei-Abkommen: nachhaltige Lösung gegen den unkontrollierten Zustrom

• wirksamer Stopp des illegalen Zustroms über die Türkei in die EU
• legaler und geordneter Zugang für Flüchtlinge,
Geschäftsgrundlage der Schleuser fällt weg
• 1:1-Mechanismus: Wer illegal einreist, wird in die Türkei zurückgeschickt. Im Gegenzug nimmt die EU syrische Flüchtlinge aus der Türkei geordnet auf
• Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in der Türkei (6 Mrd. € Hilfsmittel bis 2018)

Bund entlastet Länder und Kommunen

• 670 € monatlich pro Asylbewerber vom Tag der Registrierung bis zum Ende des Asylverfahrens
• Übernahme der Unterbringungskosten für anerkannte Flüchtlinge für drei Jahre (2,6 Mrd. €)
• 2 Mrd. € Integrationspauschale für 2016-2018
• 2016: 689 Mio. € für Integrationskurse, Sprachkurse und Integrationsprojekte, 2017 werden die Mittel um 1 Mrd. € erhöht
• 500 Mio. € zusätzlich für den Wohnungsbau für 2017 und 2018 und unentgeltliche Überlassung von Bundesliegenschaften

Mehr Personal und Unterstützung

• 7.300 Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
• Bundespolizei unterstützt Länder bei der Durchführung von Abschiebungen

Sichere Herkunftsstaaten

• 2014 wurden Serbien, Bosnien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsländern erklärt
• 2015 auch Albanien, Kosovo und Montenegro
• 2016 sollen Maghreb-Staaten folgen
• Wichtige Signalwirkung: Die Zugangszahlen vom Balkan sind deutlich zurückgegangen

Ausweisung von Straftätern

• leichtere Ausweisung bei Straftaten
• keine Asylanerkennung bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr
• frühzeitige Information des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge durch die Staatsanwaltschaft, wenn eine Straftat begangen wurde

Neues Bleibe— und Ausweisungsrecht

• Ausweisungsrecht: klarer Kriterienkatalog
• Einführung eines Abschiebegewahrsams
• Einreisesperren für mehrfach abgelehnte Asylbewerber und Ausgewiesene
• Bleiberecht für Gutintegrierte

Unbegleitete Minderjährige

• gerechte bundesweite Verteilung
• Bund beteiligt sich mit 350 Mio. €

Datenaustausch und Registrierung

• lückenlose Registrierung aller Asylbewerber mit Fingerabdrücken und allen erforderlichen Daten
• Fälschungssicherer Ankunftsnachweis, ohne den keine Leistungen gewährt werden
• frühzeitige Erkennung von Gefährdern
• Erleichterung der Strafverfolgung
• Datenaustausch zwischen allen beteiligten Behörden erleichtert Steuerung der Aufnahme und Integration

Asylpaket I

• Beschleunigung der Asylverfahren
• Fehlanreize vermeiden: Sachleistungen statt Bargeld
• Abschiebung darf nicht mehr angekündigt werden
• Erleichterte Unterbringung von Asylbewerbern durch Änderungen im Baurecht

Asylpaket II

• Beschleunigte Verfahren für Asylbewerber ohne Bleibeaussicht mit verschärfter Residenzpflicht in speziellen Einrichtungen
• Leistungsbezug nur am Zuweisungsort
• Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige
• Beseitigung von Abschiebungshindernissen

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