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Pressestatement - Christian Haase MdB zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Ab 2025 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gelten. In Vorbereitung dafür berät der Bundestag am 5. März über ein Gesetz zur Schaffung eines Sondervermögens von zwei Milliarden Euro.

Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB:

„Wer den sinnvollen und notwendigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einführen will, muss auch dafür sorgen, dass die Kommunen in der Lage sind, ihn umzusetzen. Hier sind Bund und Länder gefordert. Das geplante Sondervermögen von zwei Milliarden Euro ist ein sinnvoller erster Schritt, reicht jedoch bei weitem nicht aus.

Ein Rechtsanspruch darf aber erst greifen, wenn die Voraussetzungen geschaffen wurden und nicht umgekehrt. Wenn es beim Ziel 2025 bleibt, müssen Bund und Länder den Fonds mindestens auf 8 Milliarden Euro für die Investitionen aufstocken sowie jährlich für die zusätzlichen Betriebskosten mindestens 4,5 Milliarden Euro dauerhaft bereitstellen. Das Geld allein löst jedoch weder das Personal- noch das Raumproblem. Beispielsweise gibt es an vielen Schulen schlichtweg keine Flächen für Erweiterungsbauten. Zudem fehlt das qualifizierte Personal.

Die Länder müssen die Ausbildungskapazitäten sofort deutlich ausweiten. Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird nur dann gelingen, wenn die konkrete Umsetzung gemeinsam mit den Kommunen erfolgt. Zentralistische Vorgaben helfen in der Realität vor Ort nicht weiter. Es ist entscheidend, dass wir jetzt die Voraussetzungen gemeinsam schaffen, denn nichts ist fataler als ein leeres Versprechen.“

 

Zur KPV:
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) vertritt die Interessen der rund 75.000 Amts- und Mandatsträger der Union.