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Pressestatement | Verteilung der Ukraine-Kriegsflüchtlinge muss besser organisiert werden

Anlässlich der gestrigen Bund-Länder-Runde zur Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Versorgung der Ukraine-Kriegsflüchtlinge fordert Christian Haase MdB, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union (KPV) und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nachbesserungen bei der Koordination und Verteilung der Flüchtlinge:

 

„Die Gemeinden, Städte und Landkreise sind bei der Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine in Vorleistung gegangen. Nun erhalten sie zumindest teilweise finanzielle Planungssicherheit durch die Zusage des Bundes, zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Entscheidend ist nun, dass das Geld auch tatsächlich vor Ort ankommt. Wenn die Kosten für Integration und Versorgung vor Ort weiter steigen, müssen die Länder einspringen.

Für die Verantwortlichen vor Ort ist es gegenwärtig allerdings wichtiger, schnell Planungssicherheit zu bekommen. Dafür bedarf es einer Registrierung und einer koordinierten Verteilung der Flüchtlinge auf das gesamte Bundesgebiet. Hier bleibt das Beschlusspapier zu vage. Auch wenn die Ukraine-Flüchtlinge visumfrei einreisen können, müssen wir sie bei der Einreise durch die Bundespolizei auf freiwilliger Basis registrieren und sofort entsprechend der Kapazitäten auf die Länder verteilen. Wenn die Kriegsflüchtlinge sich wie bisher erst nach 90 Tagen oder später registrieren, laufen wir Gefahr, dass die hochtraumatisierten Menschen nachträglich umziehen müssen. Diese zusätzliche Belastung für die Menschen müssen wir vermeiden.

Die Eingliederung der ukrainischen Flüchtlinge in den Leistungsbereich der Grundsicherung ist auf Grundlage der EU-Massenzustromrichtlinie als Ausnahme umsetzbar. Es muss aber von vornherein klar sein: Es handelt sich dabei um eine Ausnahme und darf keinesfalls den Weg zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ebnen. Eine generelle Eingliederung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Leistungsbereich des SGB II wäre ordnungspolitisch und systemlogisch falsch und würde zu Pull-Effekten führen, die letztendlich die Aufnahme- und Betreuungsfähigkeiten der Kommunen überlasten würden.