Wissen wie der Haase läuft 🐰

Meine Aufgaben

In diesem Bereich meiner Homepage finden Sie alle aktuellen Informationen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag – den Arbeitskreisen, parlamentarischen Gruppen und Ausschüssen:

Haushaltsausschuss –

Sprecher der Arbeitsgruppe Haushalt

Ich bin ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss und Sprecher der AG Haushalt der CDU/CSU-Fraktion. Ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erhält die Bundesregierung keinen Cent aus der Staatskasse. Wie viel Geld der Bund ausgibt und wofür – darüber berät der Haushaltsausschuss des Bundestages im jährlichen Haushaltsverfahren. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Eurostabilisierung. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses übernimmt nach parlamentarischem Brauch ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion, in dieser Wahlperiode als die CDU/CSU-Fraktion.

Die Ausschussthemen bereiten wir Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung der AG Haushalt vor, die ich als Sprecher leite. Diese findet immer am Tag vor dem Ausschuss, also am Dienstag statt.

Ältestenrat des Deutschen Bundestages

Als Sprecher der AG Haushalt hat meine Fraktion mich auch in den Ältestenrat entsandt, der von der Bundestagspräsidentin geleitet wird. In diesem Gremium behandeln wir Geschäftsordnungsfragen, also die Organisation der Plenarsitzungen und des Bundestagsbetriebs allgemein.

Innere Kommission des Deutschen Bundestages

Ein Untergremium des Ältestenrats ist die Innere Kommission, die sich vor allem um verwaltungstechnische Fragen kümmert wie den Fahrdienst, die internationalen Austauschprogramme und den Besucherdienst.

Gesprächskreis Jagd, Fischerei und Natur

Der Gesprächskreis Jagd, Fischerei und Natur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versteht sich als Netzwerk naturverbundener Abgeordneter, die sich der Jagd oder Fischerei verschrieben haben. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit dem Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes Hartwig Fischer diskutiert, bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes mitgearbeitet, die Diskussion um das Waffenrecht begleitet und uns mit dem Wolf in Deutschland auseinandergesetzt.

Stephanuskreis

In Erinnerung an den ersten christlichen Märtyrer (Apostelgeschichte, Kap. 7), dem sowohl Katholiken als auch Protestanten gedenken, stellt der Stephanuskreis sowohl den Schutz verfolgter Christen als auch Religionsfreiheit und religiöse Toleranz ins Zentrum seiner Arbeit. Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das jedoch in vielen Ländern weltweit nicht oder nicht ausreichend gewährt wird. Christen haben am stärksten unter Bedrängnis und Verfolgung zu leiden. Die Übergriffe reichen von unzureichendem Minderheitenschutz über staatliche Diskriminierungen bis hin zu körperlicher Gewalt gegen oder gar Mord an Christen.
Doch auch die anderen Religionen verliert der Stephanuskreis nicht aus dem Blick. Denn das Menschenrecht der Religionsfreiheit gilt stets uneingeschränkt für alle. Dort, wo etwa die Rechte von Minderheiten generell gestärkt werden, gewinnen auch die Christen an Freiheit.
Der Stephanuskreis bietet zunächst einmal den Betroffenen selbst ein Forum, um von ihren Erfahrungen und Problemen zu berichten. Nur wer über die Lage von bedrängten Christen Bescheid weiß, kann helfen. Darüber hinaus können Nichtregierungsorganisationen und Hilfswerke ihre Arbeit vorstellen, ebenso werden unabhängige Experten gehört, die ihre Erkenntnisse darlegen. Die daraus entstehenden Initiativen fließen in die parlamentarische Arbeit der Fraktion ein.

Berichterstattergruppe für Internationale Austauschprogramme

In der Berichterstattergruppe für Internationale Austauschprogramme arbeiten Abgeordnete aus allen Fraktionen zusammen. Wir koordinieren das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP)  mit den USA für Schülerinnen, Schüler und junge Berufstätige und das Internationale Parlaments-Stipendium (IPS) für 120 junge Hochschulabsolventen aus 42 Nationen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, Frankreich, Israel, Nordamerika und dem arabischen Raum. Die Berichterstattergruppe gehört zur Kommission für Innere Angelegenheiten, diese ist wiederum eine Kommission des Ältestenrates.

Parlamentariergruppe Frei fließende Flüsse

Auch bin ich Mitglied der Parlamentarischen Gruppe Frei fließende Flüsse. Die PG FfF ist ein Zusammenschluss von Parlamentariern, die sich für den Schutz der letzten noch erhaltenen großen deutschen Flussläufe und Flusslandschaften vor Zerstörung durch Kanalisierung und Verbauung einsetzen.

Unsere Ziele sind:

  • Schutz der Flüsse vor weiterer Anstauung, Kanalisierung und Verbauung
  • Schutz der Auenwälder und Flusslandschaften sowie deren Tier- und Pflanzenwelt als wertvollen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt
  • Umfassender ökologischer Hochwasserschutz, der Raum für eine naturnahe Flussdynamik lässt
  • Größtmögliche Durchgängigkeit für wandernde Fischarten und Wassertiere und eine verantwortungsvolle und schonende Nutzung der Fischbestände
  • Freie und unverbaute Zugänglichkeit der Flüsse und sanften Tourismus und Erholung
  • Förderung einer flussangepassten Binnenschifffahrt
  • Nachhaltiger und schonender Umgang mit der Ressource Wasser
  • Gesunde, lebenswerte Umwelt und intakte Heimat

Parlamentskreis Braukultur

Seit der 20. Wahlperiode gibt es erstmals einen überfraktionellen Parlamentskreis Braukultur. Auch in meinem Wahlkreis spielt das Brauhandwerk eine wichtige Rolle, daher bin ich Gründungsmitglied dieses neuen Parlamentskreises.

Parlamentskreis Schützenwesen

Ebenfalls seit der 20. Wahlperiode gibt es den Parlamentskreis Schützenwesen. Schützenvereine und Schützenbruderschaften blicken auf eine bewegte Geschichte und lange Tradition zurück – ganz gleich, ob Traditionsvereine oder dem Sportschützentum zugewandte Vereine. Sie sind oftmals der ortstragende Verein und wirken mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit weit über das Schützenwesen hinein in die Gesellschaft, sind sozialer Dreh- und Angelpunkt in den Städten und im ländlichen Raum. Nicht umsonst wurde das Schützenwesen 2015 in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen. Dieser Bedeutung tragen wir auch in Berlin Rechnung durch unseren Parlamentskreis Schützenwesen.

Stiftung für Werte und Völkerverständigung

Die Stiftung für Grundwerte und Völkerverständigung hat sich zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für die Verantwortung vor Gott und den Menschen und die Völkerverständigung in der Welt durch die Besinnung auf Gott zu fördern.

Grundwerte bedeutet dabei: Verantwortung vor Gott und den Menschen soll als Grundgedanke unabhängig vom Zeitgeist ganz allgemein und im Bewusstsein der Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erhalten und zur Wirkung gebracht werden.

Völkerverständigung bedeutet dabei: Verständigung im engeren und im weiteren Sinn soll vorbeugend Konflikte vermeiden oder entschärfen sowie Frieden und Versöhnung fördern. Hierzu wird ein weltumspannendes Netzwerk persönlicher Kontakte ausgebaut und unterhalten.

Aktivitäten der Stiftung sind keine Alternative zum politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handeln. Angestrebt wird vielmehr im Sinne der Zielsetzung der Stiftung eine beratende und begleitende Unterstützung für Verantwortliche vom Familien- bis zum Staatsoberhaupt.

Höchstes Ziel der Verantwortung vor Gott und den Menschen ist der Dienst am Nächsten. Von Bedeutung ist dabei insbesondere auch die Hilfe für Arme, Benachteiligte und Gefährdete, Hungernde und Flüchtlinge. Entscheidend ist dabei die beratende Unterstützung von Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft.

Vertrauensgremium

Gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung kann der Deutsche Bundestag dem so genannten Vertrauensgremium die Bewilligung von Ausgaben übertragen, die der Geheimhaltung unterliegen. Dies betrifft die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes, über die das Vertrauensgremium im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheidet. Im öffentlichen Haushaltsplan des Bundes sind bei den verantwortlichen Ressorts nur die Abschlussbeträge dieser Wirtschaftspläne ohne weitere Aufschlüsselung aufgeführt. Konkret bestehen die Aufgaben des Vertrauensgremiums somit im Wesentlichen darin, im Zuge des jährlichen Haushaltsverfahrens unter Wahrung der Geheimhaltung die Wirtschaftspläne für die drei Nachrichtendienste des Bundes – Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) – zu beschließen und während des laufenden Jahres zu kontrollieren, wie die Nachrichtendienste mit den ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln umgehen. Die Kontrolltätigkeit des Vertrauensgremiums steht eigenständig neben derjenigen des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert. Damit aus der Aufgabenabgrenzung zwischen den beiden Gremien keine Kontrolllücke erwächst, bestehen wechselseitige Mitberatungs- und Teilnahmerechte. Gemeinsam ermöglichen beide Gremien somit eine parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes, die über das hinausgeht, was mit Hilfe der sonstigen Instrumente des Parlamentes – beispielsweise über Kleine Anfragen – gewährleistet werden kann.

 

Bundesfinanzierungsgremium

Das parlamentarische Gremium nach § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat mehrere Zuständigkeitsbereiche. Es übt zum einen die parlamentarische Kontrolle über das Schuldenwesen des Bundes aus. Es wird dabei vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Des Weiteren wird das Gremium seit dem 1. Januar 2010 von der Bundesregierung gemäß § 69a der Bundeshaushaltsordnung über alle Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsverwaltung durch die Bundesregierung unterrichtet. Zum 1. Januar 2018 hat das Gremium ferner die Aufgaben des bisherigen Finanzmarktgremiums übernommen. Im Rahmen dieser parlamentarische Kontrollaufgabe gemäß § 10a des Stabilisierungsfondsgesetzes und § 16 des Restrukturierungsfondsgesetzes wird das Gremium vom Bundesministerium der Finanzen in geheimen Sitzungen zu allen Fragen, die das Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und das Sondervermögen „Restrukturierungsfonds“ betreffen, unterrichtet. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz vom 27. März 2020 hat das Bundesfinanzierungsgremium ferner vom Deutschen Bundestag die parlamentarische Kontrollaufgabe nach § 10a i.V.m. § 25 Absatz 5 des Stabilisierungsfondsgesetzes für das neu errichtete Sondervermögen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ übertragen bekommen.

Die Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind.

 

www.bundestag.de

Sondergremium des Stabilisierungs-mechanismusgesetzes

Das Sondergremium des Stabilisierungsmechanismusgesetzes beschäftigt sich mit der Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat.

 Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird (Sondergremium).

Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Bau- und Raumkommission des Deutschen Bundestages

Ein weiteres Untergremium des Ältestenrats ist die Bau- und Raumkommission, deren Aufgabe – wie der Name schon verrät – Entscheidungen über die Bundestagsgebäude sind.

AG Kommunalpolitik

Die AG Kommunalpolitik tagt einmal wöchentlich in den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages und befasst sich mit Fragen zum ländlichen Raum und kommunalpolitischen Themen. Von 2017 bis 2021 war ich Vorsitzender dieser größten soziologischen Gruppe der Unionsfraktion. Wir beraten kommunalpolitische Aspekte wie die finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund, die steuerliche Stärkung des Ehrenamtes, die Umsetzung der Energiewende sowie den Ausbau und die Modernisierung der verkehrlichen und digitalen Infrastruktur.

Kardinal-Höffner-Kreis

Der Kardinal-Höffner-Kreis ist ein Zusammenschluss von christlichen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Unternehmern und Wissenschaftlern. Der 1993 gegründete Kreis versteht sich als „Forum engagierter Christen“ an der Nahtstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen, um mit hochrangigen Vertretern der katholischen Kirche über gesellschaftspolitische Fragen zu diskutieren. Auch stehen regelmäßig Besuche des Vatikans zum informellen Austausch auf der Agenda. Da mir mein Glaube auch im politischen Alltag sehr wichtig ist und mir Kraft gibt, besuche ich in Sitzungswochen regelmäßig einen Gottesdienst.

Seit 2018 gehöre ich dem Leitungsteam des Kardinal-Höffner-Kreises an und koordiniere die Zusammenarbeit mit den katholischen Verbänden.

Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion will den Prozess des Wandels in der Arbeitswelt gestalten. Der gesellschaftliche Wandel wird gleich durch drei Faktoren mit gewaltiger Dynamik vorangetrieben: die demografische Entwicklung, die Globalisierung und die Digitalisierung. Die Arbeitnehmergruppe orientiert sich bei ihren Antworten an den Leitgedanken der Christlichen Soziallehre und der Sozialen Marktwirtschaft.

Parlamentariergruppe Europa-Union

Derzeit sind 171 Bundestagsabgeordnete Mitglieder der Europa-Union Deutschland. Die interfraktionelle Zusammenarbeit der proeuropäischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag ist seit der Bundestagswahl noch entscheidender geworden. Die Parlamentariergruppe der Europa-Union bietet seit Jahren ein wichtiges Forum für den interfraktionellen Austausch und setzt mit ihren Fachgesprächen europapolitische Akzente im parlamentarischen Alltag.

Parlamentariergruppe Nördliche Adria

Ich bin stellvertretender Vorsitzender der Parlamentariergruppe Nördliche Adria. Diese Gruppe ist für die Beziehung zu Kroatien und Slowenien zuständig.

Die außenpolitischen Beziehungen des Deutschen Bundestages zu den Parlamenten anderer Staaten werden derzeit von 54 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen, gepflegt. Ihr Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den nationalen Parlamenten eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen.

In erster Linie geht es dabei um den Informations- und Meinungsaustausch mit Parlamentariern, daneben bestehen aber auch Kontakte zu Regierungsvertretern und Repräsentanten der Zivilgesellschaft. Dabei bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen und voneinander zu lernen. Neben der Förderung parlamentarisch-demokratischer Strukturen spielen die Stärkung der Menschenrechte und die parlamentarische Flankierung der Außenpolitik der Bundesregierung eine besondere Rolle.

Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind bestrebt, möglichst häufig mit den Abgeordneten der Partnerstaaten zusammenzutreffen, um Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse liegen. Auf diese Weise werden auch deutsche Positionen erläutert und vermittelt. Als Ergebnis solcher Begegnungen fließen die Erfahrungen anderer Parlamente in die Arbeit der deutschen Abgeordneten ein, werden aber nur selten unmittelbar sichtbar, da politische Entscheidungen noch von vielen anderen Faktoren beeinflusst werden.

Freundeskreis Israel  der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Wahre Freundschaft zeigt sich besonders in schwierigen Zeiten. Mit dem Freundeskreises Israel setzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein klares Zeichen der Freundschaft und der Solidarität mit dem Staat Israel, dem israelischen Volk und den Jüdinnen und Juden. Unsere politische Botschaft ist klar: Jüdisches Leben hat einen festen Platz in Deutschland. Wir werden ihn jederzeit verteidigen. Die Verherrlichung von Terror verurteilen wir auf das Schärfste. Wer antisemitischen Hass sät oder antijüdische Verschwörungstheorien verbreitet, dem wird unser Rechtsstaat mit allen verfügbaren Mitteln entgegentreten. Die Verteidigung Israels ist gleichzeitig auch die Verteidigung unserer demokratischen Werte.

94er Gesprächskreis

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Auch können Sie sich alle meine Reden vor dem Plenum noch einmal im Video ansehen.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie mir gerne unter: christian.haase@bundestag.de.
Der Austausch mit Ihnen ist mir wichtig!